Grenzziehung bei psychischen Störungen


 

Der normale Lebensberater, welcher kein Heilpraktiker, Arzt oder Psychologe ist, darf in Deutschland keine psychisch Kranken therapieren.
Wenn er einen Verdacht hat, dass eine psychische Störung vorliegt, muss er den Klienten weiterleiten.

Dies ist aber nicht immer so leicht abzugrenzen, bzw. wird von den Lebensberatern nicht immer gleich erkannt.
Hieraus ergeben sich dann für den Klienten eventuell negative Situationen, da sie auf die Fähigkeiten des Lebensberaters vertrauen und er aber mit der Problematik überfordert.
Die Entscheidung wer nun ernsthaft psychisch krank ist und wer nicht ist, egal wie man es dreht und wendet, ist immer schon eine sehr heikle Angelegenheit gewesen.



Dies war ein Gastbeitrag von Roland:
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